Erbrecht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Erbfolge eindeutig festgelegt. Zunächst haben die „Erben Erster Ordnung“ neben den Ehepartnern Anspruch auf den Nachlass – aber auch die Verbindlichkeiten – eines Verstorbenen. Zu diesen Erben gehören Kinder und Kindeskinder. Erst daran anschließend sind weitere Verwandte erbberechtigt, also beispielsweise Geschwister, Neffen und Nichten, aber auch Eltern.

Erbrecht, Testament beim BJM